Betriebliche Vorsorge
- Für Gesellschafter / Geschäftsführer
- Für viele Gesellschafter- / Geschäftsführer entsteht auf Grund der meist nur unzureichenden gesetzlichen Versicherungsleistungen eine erhebliche Versorgungslücke. Das betrifft die Versorgung im Ruhestand aber auch schon die Absicherung während des Erwerbslebens, z.B. bei Berufsunfähigkeit.
Mit einer Direktversicherung bzw. Pensionskasse können Sie steueroptimiert im Rahmen
der gesetzlichen Höchstgrenzen eine Grundversorgung sicherstellen, die in den
überwiegenden Fällen jedoch nicht ausreicht, um Ihren Versorgungsbedarf abzudecken.
- Ihre Rentenlücke und Ihren individuellen zusätzlichen Versorgungsbedarf sollten
Gesellschafter- / Geschäftsführer mit weiterführenden maßgeschneiderten bAV-
Lösungen decken.
- Für Mitarbeiter
Die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter wird nahezu in allen mittelständischen und Großunternehmen angeboten. Denn Arbeitnehmer haben seit dem 1. Januar 2002
einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
Dennoch machen im Durchschnitt nur 10 bis 15 Prozent aller Beschäftigten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Verantwortlich sind dafür u.a. die hohe Unsicherheit des Arbeitsplatzes und die hohe Komplexität der Angebote zum Thema Altersvorsorge.
Mit einer ganzheitlichen Beratung wählen wir die für Ihr Unternehmen und Ihre
Mitarbeiter optimale bAV-Lösung aus. Je nach bAV-Lösung können hier bis zu 15 Prozent der Personalkosten eingespart werden. Ihr Unternehmen gewinnt dadurch zusätzliche Liquidität. Ihre Mitarbeiter können so ein zusätzliches Vermögen für
den Ruhestand aufbauen.