Betriebliche Vorsorge

  1. Für Gesellschafter / Geschäftsführer
    • Für viele Gesellschafter- / Geschäftsführer entsteht auf Grund der meist nur unzureichenden gesetzlichen Versicherungsleistungen eine erhebliche Versorgungslücke. Das betrifft die Versorgung im Ruhestand aber auch schon die Absicherung während des Erwerbslebens, z.B. bei Berufsunfähigkeit. Mit einer Direktversicherung bzw. Pensionskasse können Sie steueroptimiert im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen eine Grundversorgung sicherstellen, die in den überwiegenden Fällen jedoch nicht ausreicht, um Ihren Versorgungsbedarf abzudecken.
    • Ihre Rentenlücke und Ihren individuellen zusätzlichen Versorgungsbedarf sollten Gesellschafter- / Geschäftsführer mit weiterführenden maßgeschneiderten bAV- Lösungen decken.
  2. Für Mitarbeiter
    Die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter wird nahezu in allen mittelständischen und Großunternehmen angeboten. Denn Arbeitnehmer haben seit dem 1. Januar 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Dennoch machen im Durchschnitt nur 10 bis 15 Prozent aller Beschäftigten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Verantwortlich sind dafür u.a. die hohe Unsicherheit des Arbeitsplatzes und die hohe Komplexität der Angebote zum Thema Altersvorsorge. Mit einer ganzheitlichen Beratung wählen wir die für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter optimale bAV-Lösung aus. Je nach bAV-Lösung können hier bis zu 15 Prozent der Personalkosten eingespart werden. Ihr Unternehmen gewinnt dadurch zusätzliche Liquidität. Ihre Mitarbeiter können so ein zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen.