Altersvorsorge

Werden Sie Ihren jetzigen Lebensstandard mit der gesetzlichen Rente von maximal 2.500 Euro im Monat bestreiten können? Wohl kaum, denn Inflation, eine zunehmende Besteuerung der Renten und steigende Gesundheitskosten lassen Ihren Kapitalbedarf im Alter rapide ansteigen. Beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge unterstützt Sie der Staat mit zahlreichen Zulagen und Steuerersparnissen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge kann neben dem privaten Vermögensaufbau (Immobilien, Bankdepot, etc.) vor allem im Rahmen von Versicherungsprodukten wie z.B. einer private Rentenversicherung erfolgen oder über die vom Gesetzgeber mit Zulagen und Steuerersparnissen geförderte Riester- und Rüruprente.

Private Rentenversicherung

Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 besitzt die private Rentenversicherung einen wesentlichen Vorteil gegenüber der Kapitalanlage auf Tages-, Festgeldkonten oder im Bankdepot. Denn Erträge und Kursgewinne werden mit 25 Prozent (28 Prozent inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert. Wir empfehlen spezielle Versicherungslösungen, bei denen Sie Ertragsausschüttungen und Kursgewinne nicht versteuern müssen. Über die Jahre und den Zinseszinseffekt können sich so einige Zehntausend Euro Steuerersparnis ansammeln.

Riesterrente

Die Riesterrente wird bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr vom Gesetzgeber durch Zulagen gefördert. Erwachsene erhalten eine Grundzulage von 154 Euro, Kinder von 185 Euro (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden. Zusätzlich gibt es mit der Einkommensteuererklärung noch eine mögliche Steuerersparnis. Die Riesterrente ist im Rentenalter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der in der Regel weit unter dem Steuersatz während des Erwerbslebens liegt. Die Steuervorteile in der Ansparphase führen zu einem beträchtlichen Vermögen, aus dem Sie die nachgelagerte Steuer „spielend“ begleichen können. 30 Prozent des angesparten Riesterkapitals können im Rentenalter ausgezahlt werden. Die restlichen 70 Prozent werden als lebenslange Rente ausgezahlt.

Rüruprente

Die Rüruprente wird bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete steuerlich gefördert. Der steuerliche Höchstbeitrag wird um die bereits gezahlten gesetzlichen Rentenzahlungen reduziert. Die Rüruprente sieht eine lebenslange Rente vor.